Aktuelle Analyse der Asylantragszahlen
Nachdem die vergangene Analyse der Asylantragszahlen zeigte, wie sich insbesondere die faktische Schließung der Balkanroute auf den Rückgang der Asylantragszahlen in Deutschland auswirkte, legt die aktuelle Analyse ihren Fokus auf die Sekundärmigration. An nationalen wie europäischen Kennzahlen lässt sich zeigen, dass an den Außengrenzstaaten wohl wieder vermehrt Asylverfahren durchgeführt werden. Aber auch in der deutschen Rechtsprechung erhöht sich der Druck, wie sich an neuen Urteilen zu weitergewanderten Anerkannten aus Griechenland zeigt. All das steht im Einklang zu den jüngeren migrationspolitischen Äußerungen und Bestrebungen der Bundesregierung.
Aktuelle Zahlen: Deutschland und Europa
Zunächst einmal jedoch ein Blick auf die Entwicklung seit dem letzten Beitrag im Juni. Nach wie vor bewegen sich die Antragszahlen in Deutschland auf einem konstanten und im Vergleich zu 2023 niedrigeren Niveau. Bis zum August 2023 wurden ca. 20% weniger Asylanträge als im Vorjahreszeitraum gestellt. Besonders interessant ist, dass im August die Antragszahlen nicht zugenommen haben, anders als in den beiden Vorjahren. Somit liegen die Asylantragszahlen im August 2024 sogar ca. 30% niedriger als im Vorjahresmonat. Sollten die Antragszahlen auf diesem Niveau bleiben, dürften sie in den kommenden Monaten sogar unter die monatlichen Antragszahlen des Jahres 2022 fallen.
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Im Beitrag von Juni wurde das Augenmerk auf den starken Rückgang der Antragszahlen im Dezember 2023 gelegt und unter anderem mit einem faktischen Schließen der Westbalkanroute als einem wesentlichen Faktor begründet. Dabei wurde insbesondere auf die verstärkten militärischen und polizeilichen Aktionen in Serbien verwiesen, in deren Rahmen Asylsuchende in den Süden des Landes deportiert und in überfüllten Aufnahmeeinrichtungen eingesperrt wurden. Dieser Begründung folgt in einer jüngsten Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN nun auch die Bundesregierung:
“Der derzeitige Rückgang der Feststellungen unerlaubter Einreisen an den östlichen und südlichen deutschen Binnengrenzen (ab 16. Oktober 2023) dürfte auch in den Maßnahmen der geografisch vorgelagerten Schengenstaaten mit ihren Binnengrenzkontrollen sowie den polizeilichen Maßnahmen von Serbien an der Grenze zu Ungarn sowie saisonalen witterungsbedingten Faktoren begründet sein.”
Der Verweis auf saisonale Effekte dürfte jedoch mit Blick auf die jüngste Entwicklung der Zahl irregulärer Grenzübertritte auf der Westbalkanroute unbegründet sein. Denn auch weiterhin ist die Zahl der erfassten irregulären Grenzübertritte auf der Westbalkanroute nach dem dramatischen Einbruch im November 2023 vergleichsweise gering. Entsprechend sind auch keine Nachholeffekte zu sehen, was gegen einen starken Einfluss witterungsbedingter Faktoren spricht.
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Interessanter gestaltet sich die Frage, was mit dem Verweis der Bundesregierung auf vorgelagerte Grenzkontrollen von Schengenstaaten gemeint ist. Die bereits vor dem drastischen Absinken der Antragszahlen eingeführten Binnengrenzkontrollen Österreichs dürften den Effekt kaum gehabt haben. Hilfreich könnte dabei ein Blick auf die Asylantragszahlen in Griechenland und Bulgarien sein.
In Bulgarien kann bereits ab September 2022 eine Stagnation bei den Antragszahlen und dann ab November ein jeher Einbruch der Antragszahlen beobachtet werden. Auffällig ist, dass in Bulgarien der Rückgang der Zahlen dem Vorjahr ähnelt, was auf saisonale Effekte schließen lassen würde. Um zu sehen, dass es sich hierbei nicht um saisonale Effekte handelt, ist ein Blick auf die Antragszahlen in Griechenland, einem Anrainerstaat, hilfreich.
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Etwas verzögert kann in Griechenland nach einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen Mitte 2023 ab November eine Stagnation und dann ein drastischer Abfall der Asylantragszahlen im Dezember beobachtet werden. Die gleichförmige Bewegung wie in Bulgarien - die sich im Übrigen auch in anderen Ländern, u.a. Deutschland, zeigt - geht dabei nicht mit gleichlaufenden Bewegungen im Vorjahr einher. Daraus lässt sich schließen, dass es in 2023 allgemein eine große Fluchtbewegung auf der Westbalkantoute gab, die sich auch auf Griechenland auswirkte und dann jäh gestoppt wurde.
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Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Rückgang auf Maßnahmen in der Ägäis zurückzuführen sind. Vielmehr deuten diese Zahlen darauf hin, dass der Schengenstaat Bulgarien Maßnahmen ergriffen hat, die sich sowohl auf die Zahl der irregulären Grenzübertritte auf der Westbalkanroute als auch die Asylantragszahlen in Griechenland ausgewirkt hat. Die Situation an den Außengrenzen Bulgariens werden schon lange als äußerst brutal beschrieben, illegale Pushbacks sind bereits seit längerem an der Tagesordnung. Nach jüngsten Berichten wurden diese Tatsachen beim Beitritt Bulgariens zum Schengenraum von der EU-Kommission bewusst nicht berücksichtigt. Stattdessen fördert die EU-Kommission seit Beginn des letzten Jahres ein millionenschweres Projekt, das unter anderem dem Grenzschutz in Bulgarien zugute kommen soll. Auch wurden die bereits in Bulgarien stationierten Frontex-Einheiten weiter aufgestockt. Allerdings ließen sich bisher für den Autor keine konkreten intensiveren Maßnahmen identifizieren, die zu dem drastischen Rückgang der irregulären Grenzübertritte auf der Westbalkanroute Ende letzten Jahres hätten beitragen können.
Eine Fortsetzung des Rückgangs irregulärer Grenzübertritte lässt sich auch auf der Route im zentralen Mittelmeer beobachten, wohl vor allem aufgrund des Migrationsabkommens mit Tunesien. Auf dessen Wirkung und Zusammenhänge zwischen diplomatischen Bemühungen europäischer Akteure und verstärkten menschenrechtswidrigen Vorgehen in Tunesien ging bereits der letzte Blogbeitrag ein. Hingegen werden in der Ägäis vermehrt Grenzübertritte festgestellt, was mitunter den Rückgang der Asylantragszahlen in Griechenland abgefedert hat. Wichtiger werden zunehmend die östliche Landgrenze zwischen Polen und Belarus sowie die westafrikanische Route. Bei all dem dürften sich Ausweichbewegungen in Reaktion auf die Schließung anderer Routen bemerkbar machen.

Während die Zahlen in Deutschland und auf den Hauptzugangsrouten rückläufig sind, zeigt sich jedoch in Europa und insbesondere Italien ein anderes Bild. So liegen die Asylantragszahlen in der EU laut der European Union Agency for Asylum (EUAA) im Zeitraum Januar bis Juni 2024 nahezu identisch zum Vorjahreszeitraum bei ca. 510.000 Asylanträgen. In Italien sind die Asylantragszahlen sogar um 30% höher als im Vorjahreszeitraum.
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Diese Entwicklungen lassen sich wohl am ehesten damit erklären, dass Italien vermehrt Asylverfahren durchführt, denn selbst bei rückläufigen Zugangszahlen könnte durch nun vermehrt durchgeführte Asylverfahren die Zahl der Asylanträge insgesamt ansteigen.
Die beschriebenen Entwicklungen dürften in der Summe vor allem einen Effekt haben: Mehr Menschen durchlaufen Asylverfahren, werden registriert und erhalten mitunter einen Schutzstatus zugesprochen. Dabei lassen sich zwei Mechanismen identifzieren: Die verstärkte Durchführung von Asylanträgen in Italien und Ausweichbewegungen über Griechenland, wo Personen, die zuvor ohne Asylverfahren über die Westbalkanroute kamen, nun durch das griechische Asylverfahren gehen.
Auswirkungen auf die Asylverfahren in Deutschland
Sofern die beschriebenen Entwicklungen zutreffen, müssten sie sich auch auf das deutsche Asylsystem auswirken, insbesondere hinsichtlich von Dublin- und Anerkannten-Fälle. Anhand aktueller Zahlen lässt sich das bestätigen.
So ist der Anteil der Unzulässigkeits-Entscheidungen aufgrund der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaats deutlich angestiegen. Hatten die Ablehnungen aufgrund der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaats in 2023 noch einen Anteil von 10% an den Erstanträgen1, hat sich dieser Anteil im Zeitraum von Januar bis April 2024 auf ca. 20% verdoppelt. Der Anteil der Übernahmeersuchen an den Erstanträgen ist von 23% auf 30% angestiegen, ein Anstieg um 30%. Auch hat sich der Anteil an EURODAC-Treffern aufgrund von Fingerabdruckdaten an den Asylerstanträgen von ca. 20% in 2023 auf ca. 30% im ersten Halbjahr 2024 erhöht. Der Anteil von Überstellungen an den Erstanträge stieg von 1,5% in 2023 auf 2,5% im ersten Halbjahr 2024, gemessen an den Dublin-Ablehnungen erhöhte er sich von ca. 16% auf ca. 22%, was einen Anstieg um ca. 37% bedeutet.
Interessant sind auch die Zahlen der Asylsuchenden, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat als schutzberechtigt anerkannt wurden. Hier ist seit dem Ende letzten Jahres ein deutlicher Anstieg festzustellen, also parallel zu den bereits zuvor aufgezeigten Entwicklungen seit November 2023. Im ersten Halbjahr 2024 lag die Zahl der in anderen Mitgliedsstaaten anerkannten Schutzsuchenden mit ca. 11.000 bereits über dem Wert von ca. 9.400 Fällen im Jahr 2023. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat sich die Zahl von Januar bis Mai 2024 verdoppelt. Angesichts der sinkenden absoluten Antragszahlen erhöht sich auch der Anteil der Anerkannten an den Erstanträgen. Lag dieser Wert 2023 noch bei ca. 3%, sind es nun für die Monate Januar bis Mai 2024 ca. 11%. Hierbei könnte es sich um Nachholeffekte des starken Anstiegs von Asylanträgen in Griechenland handeln.
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Darauf, dass mehr Menschen durch Asylverfahren in anderen Mitgliedsstaaten gehen, weist auch die Tatsache hin, dass in Deutschland zwar der Anteil der Übernahmeersuchen an den Asylerstanträgen im ersten Halbjahr 2024 gestiegen ist, der Anteil an Übernahmeersuchen, die auf EURODAC-Treffer zurückgeht, jedoch gleich geblieben ist (siehe BT-Drs. 20/12757 und 20/10869). Somit scheint sich die Menge der erfassten Personen, nicht aber die Art und Weise der Registrierung verändert zu haben.
Im Interesse der Bundesregierung
An diesen Entwicklungen hat nicht zuletzt die Bundesregierung ein starkes Interesse, denn diese plant bereits seit längerem Verschärfungen bei der Überstellung von Dublin-Fällen und seit dem Attentat von Solingen auch Schnellverfahren und Inhaftierung an den Binngengrenzen sowie eine Komplettstreichung von Sozialleistungen für Dublin-Fälle. Interessant ist dabei auch, was Bundeskanzler Olaf Scholz in seinem SPIEGEL-Interview nach dem Attentat von Solingen sagte:
“Scholz: Das Dublin-System funktioniert seit Längerem nicht, da dürfen wir nicht drum herumreden. Deshalb haben wir mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, dem GEAS, gerade einen neuen Solidaritätsmechanismus geschaffen. […] Trotzdem führen wir harte Gespräche mit unseren Nachbarn, wenn sie zum Beispiel Asylbewerber einfach zu uns durchwinken. Und es gibt schon Seltsamkeiten. Zum Beispiel dürfen wir Frauen und Männer, die in Griechenland bereits Asyl erhalten haben, meist nicht zurückschicken, weil sie in Griechenland nach ihrer Anerkennung keine hinreichende Unterstützung erhalten. Das haben deutsche Gerichte tatsächlich entschieden, wussten Sie das?”
Zumindest im Falle Italiens zeigt sich recht deutlich, dass weniger “durchgewinkt” wird. Unklar ist, ob das allein an “harten Gesprächen” liegt oder andere Verabredungen getroffen wurden. Allerdings erfolgen nach wie vor keine Überstelllungen nach Italien oder Griechenland. Während Italien schlicht keine Überstellungen mehr annimmt, hindern im Falle Griechenlands Gerichte die Behörden aufgrund einer menschenrechtswidrigen Situation in Griechenland daran, Überstellungen durchzuführen. Aber mit Blick auf Griechenland scheint es Bewegung zu geben.
Restriktivere Rechtsprechung in Deutschland
Sowohl der Hessische Verwaltungsgerichtshof wie auch das Verwaltungsgericht Hamburg haben jüngst Abschiebungen junger, gesunder Männer nach Griechenland wieder erlaubt und sich damit gegen seit Jahren bestehende obergerichtliche Rechtsprechung gewandt, die solche Abschiebungen aufgrund der dort herrschenden menschenunwürdigen Zustände für in Griechenland anerkannte Flüchtlinge untersagt hatte.
Um zu diesem Umdenken zu kommen, müssen bemerkenswerte Wertungen vorgenommen werden. So ist es laut dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zumutbar, dass sich junge Männer erst einmal in der Schattenwirtschaft - also als illegal Beschäftigte - ihren Lebensunterhalt verdienen, bevor sie nach Monaten oder Jahren durch das Dickicht der griechischen Behörden gefunden und die notwendigen Papier für eine legale Arbeitsaufnahme erhalten haben. Bis dahin könnte die ihnen drohende Obdachlosigkeit auch durch von “Landsleuten, also Personen “aus dem selben Kulturkreis”, bereitgestellte irreguläre Wohnungen überwunden werden, die deshalb relativ leicht zugänglich seien, da anfängliche Unterstützung auf Basis der “kulturellen Verbundenheit” gewährt werden würde. Hinsichtlich des Problems der Obdachlosigkeit bezieht sich das Gericht zudem nur auf zwei Studien, wobei eine der Studien wohl schon methodisch obdachlose Personen systematisch nicht berücksichtigt hat. Mit dem Verweis auf illegale Arbeitsverhältnisse und durch die Community gewährte Versorgung tritt an die Stelle staatlich gewährleisteter Rechte somit die archaische Versorgung durch vermeintlich ethnische Blutsbande und vormoderne Arbeitsverhältnisse.
Schluss
Die seit letztem November bestehenden Trends setzen sich fort. Weiterhin verzeichnet Deutschland deutlich niedrigere Asylantragszahlen als im Vorjahr und auch die bisherigen Hauptzugangsrouten zeigen weiterhin eine deutliche Reduktion bei der Zahl irregulärer Grenzübertritte. Mit dieser Entwicklung einher geht, dass anteilig mehr Menschen als zuvor auf ihrem Weg nach Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen, was unter anderem wohl auch daran liegt, dass Italien verstärkt Asylverfahren durchführt. In Deutschland gewinnen entsprechend Ablehnungen in Dublin-Fällen sowie für bereits in anderen Mitgliedsstaaten anerkannte Schutzberechtigte an Relevanz. Mit einer schärferen Rechtsprechung hinsichtlich der Situation in Griechenland und eventuell wieder mögliche Überstellungen nach Italien, könnte sich das zukünftig in noch deutlich steigenderen Zahlen von Überstellungen äußern. All dies wäre ganz im Sinne der Bundesregierung, die nach dem Attentat von Solingen mit aller Härte durchsetzen will, dass die Außengrenzstaaten für die Durchführung von Asylverfahren zuständig sind.
Wichtig ist hierbei, dass nicht der Anteil an den Entscheidungen, sondern der Anteil an den Erstanträgen herangezogen wird. Da in 2024 bisher trotz niedrigerer Antragszahlen bis zum Ende des Jahres wohl annähernd so viele Entscheidungen wie in 2023 getroffen werden dürften, ist davon auszugehen, dass derzeit viele Entscheidungen von Zugängen aus dem Vorjahr bearbeitet werden, bei denen die Zuständigkeit bereits geklärt sein dürfte. Dublin-Entscheidungen ergehen aber in der Regel zeitnah nach der Einreise. Um einen korrekten Blick auf die aktuelle Situation zu bekommen, müssen daher die Erstanträge als Grundlage herangezogen werden, um eine Unterschätzung des Anteils der Dublin-Entscheidungen am Zugangsgeschehen zu vermeiden. ↩︎