Thorben Knobloch

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Replik auf Winkler

In einem SPIEGEL-Beitrag durfte der Historiker Heinrich August Winkler seine rechtswissenschaftliche Auffassung kundtun, die Berufung auf ein in der Verfassung verankertes individuelles Recht auf Asyl sei Folge einer „Legende“, der die Parteien in Deutschland, von Grünen bis zum „Merkel-Flügel“ der CDU, aber auch die Kirchen und die Zivilgesellschaft aufgesessen seien. Winklers Meinung nach hatten die Mütter und Väter des Grundgesetzes nie die Absicht, ein solches individuelles Recht auf Asyl in der Verfassung zu verankern. Einiges wäre Deutschland und der Europäischen Union laut Winkler „erspart“ geblieben, wäre bereits bei der Asylrechtsreform von 1993 ein institutionelles, vom Staat zu gewährendes Recht in die Verfassung geschrieben worden, also ein Recht, das nicht vor Gericht einklagbar ist und auf einfachgesetzlicher Grundlage auch verwehrt werden könnte. Nicht zuletzt insinuiert Winkler, dass der Aufstieg der AfD somit hätte verhindert werden können.

Nicht nur offenbart die Analyse des Geschichtsprofessors Winkler schwerwiegende Defizite was das deutsche und vor allem das europäische Asylrecht betrifft. Seine Argumentation folgt darüber hinaus einer Denkweise, die schon seit längerem genau jene demokratiefeindlichen Diskurse durchdringt, denen er mit seinem Text eigentlich begegnen will: Der Idee einer bewussten Täuschung des deutschen Volkes durch die herrschenden Eliten mit der Folge einer „Masseneinwanderung“ nach Deutschland. Zum Verhängnis wird Winklers Text jedoch sein mangelndes politisches Urteilsvermögen, das weder über den nationalstaatlichen Tellerrand hinausschauen kann, noch das Schicksal der Geflüchteten in den Blick nimmt. Was bleibt, ist eine intellektuelle und praktische Bequemlichkeit, die das selbstgesteckte Ziel verantwortungsethischen Denken und Handelns verfehlt. Ein liberaldemokratisches politisches Ethos braucht mehr, um den Herausforderungen von Flucht gerecht zu werden.

Winklers juristische Thesen werde ich hier nicht näher besprechen. Der Rechtsprofessor Constantin Hruschka hat in einer Replik im SPIEGEL dessen Positionen bereits haarklein seziert und widerlegt. Demnach sei vor dem Hintergrund der verbindlichen Auslegungen des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht sowie der vollständigen Überarbeitung des Grundrechts auf Asyl in den Jahren 1992/1993 zum einen der Rekurs auf den Willen des Verfassungsgebers für die Auslegung kaum von besonderer Bedeutung. Zudem ließe sich auch nicht erkennen, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes tatsächlich kein individuelles Recht auf Asyl im Grundgesetz verankern wollten. Der von Winkler zitierte Historiker Michael Mayer hat bezüglich des Verfassungsgebers auch bereits in einem Interview im SPIEGEL klargestellt, dass im Grundgesetz durchaus ein Grundrecht auf Asyl verankert worden war. Bezeichnend ist darüber hinaus, dass Winkler mit keinem Wort europäisches oder Völkerrecht erwähnt, das laut Hruschka für die Auslegung der Verfassung Bindungswirkung entfalte und im Falle europäischen Rechts dem deutschen Recht – inklusive dem Grundgesetz – sogar vorgehe. In diesen Rechtsquellen sei sowohl ein individuelles Recht auf Asyl verankert wie auch die Pflicht, ein Zuständigkeitsverfahren durchzuführen. Genau jene Verpflichtungen sind es, die derzeit in der Debatte um Zurückweisungen an der Grenze von Bedeutung sind. Winklers Ausführungen verkommen daher zum intellektuellen Glasperlenspiel.

Winklers Text ist dennoch höchst problematisch, wenn auch weniger aus juristischen Gründen. Da ist zuvorderst die bereits in der Überschrift behauptete „Legende“ vom individuellen Recht auf Asyl. Dass es damit nicht weit her sein kann, demonstriert Winkler gleich selbst, wenn diese „Legende“ ihm zufolge – man höre und staune – sowohl dem Wortlaut der Verfassung als auch der Rechtsprechung, in diesem Falle des Bundesverfassungsgerichts, entspräche. Man stellt sich die Frage, welche Autoritäten Winkler bei der Auslegung der Verfassung eigentlich gelten lassen will, wenn nicht die von ihm zitierten. Die Richter und Richterinnen des Verfassungsgerichts, alles nur Geschichtenerzähler? Schlimmer noch: Menschen, die Legenden erzählen, um zu verschweigen, was der „eigentliche Wille der Verfassung“ sei? Eine solche Sprache ist nicht nur unredlich, sie ist brandgefährlich, drückt sich in ihr doch die Vorstellung aus, die dritte Gewalt im Staat hätte das deutsche Volk wissentlich und willentlich getäuscht. Von hier ist es nicht mehr weit bis zur Vorstellung, das deutsche Volk würde Opfer einer „Umvolkung“. Bei solchen Zeilen aus den Federn eines renommierten Historikers tauchen sie unwillkürlich vor dem inneren Auge wieder auf: Die lachenden, feixenden Gesichter der AfD-Abgeordneten.

Doch nicht nur die Erzählung von der Legende ist problematisch, auch Winklers Position zur Asylpolitik, die er selbstredend nicht allein vertritt, sondern in die Kerbe schlägt, die – mit Ausnahme der LINKEN – quer durch das Parteienspektrum bereits in den asylpolitischen Diksurs getrieben wurde. Zusammengefasst lautet sie wie folgt: Es können nicht alle aufgenommen werden, der Staat muss die Möglichkeit haben, einige, wenn nicht den weit überwiegenden Teil der Schutzsuchenden zurückweisen zu können. Diese Ansicht gipfelt in dem Satz: „Der Staat kann demnach selbst festlegen, wem er Schutz gewährt“. Auch wenn Winkler hier seine Interpretation des Verfassungstextes wiedergibt, ist unschwer erkennbar, dass er diese Auffassung teilt. Eine solche Formulierung wurde auch von Olaf Scholz bereits vertreten. In noch schärferer Form findet sie sich in der Forderung der Unionsparteien und des Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, Asylsuchende pauschal an den deutschen Grenzen zurückzuweisen.

Es ist verwunderlich, wie geschichtsvergessen Winkler hier argumentiert. Ihm scheinen insbesondere die schrecklichen Schicksale jüdischer Geflüchteter nicht in den Sinn zu kommen, die nach ihrer Flucht aus Deutschland oftmals an so vielen Staatsgrenzen abgewiesen wurden, dass ihnen teils nichts anderes übrig blieb, als nach Europa zurückzukehren und letztlich in deutschen Konzentrationslagern brutal ermordet zu werden. Die Irrfahrt der St. Louis ist nur eines dieser schrecklichen Beispiele. Diese Schicksale sollen den Müttern und Vätern des Grundgesetzes nicht vor Augen gestanden haben? Es ist letztlich gerade der von Winkler verworfene individuelle einklagbare Rechtsanspruch auf Asyl, der ein solches Schicksal verhindern hätte können. Dass der Staat sich eben nicht aussuchen kann, wem er Schutz gewähren muss, stellt demnach genauso eine Errungenschaft dar wie die individuellen Rechte die verhindern sollen, dass der Staat Menschen nicht ohne weiteres einsperren oder foltern darf. Die Souveränität des Rechtsstaats liegt eben gerade in der Einhegung absoluter staatlicher Souveränität.

In Winklers Text fände sich die folgende Parade: Wenn Deutschland Geflüchtete an seinen Binnengrenzen zurückweist, dann nicht in den Tod, sondern bloß in seine sicheren Nachbarländer. Hier taucht die nächste fatale Schwachstelle in Winklers Text auf: Seine mangelnde politische Urteilskraft. Denn Winkler fragt nicht, was denn die Konsequenzen seiner Überlegungen wären. Diese sind natürlich zunächst für die Geflüchteten dramatisch. Winkler ist es offensichtlich entgangen, dass beispielsweise in Griechenland die Aufnahmebedingungen teils so schlimm waren, dass Schutzsuchenden dort selbst nach einer Anerkennung als Flüchtlinge noch Menschenrechtsverletzungen drohten, es gab unter anderem erschütternde Berichte der Prostitution minderjähriger Geflüchteter. Die Folgen wären gravierend: Geflüchtete würden schutzlos und illegalisiert über den Kontinent streifen oder in Massenlagern auf unbestimmte Zeit interniert, wenn sie nicht bereits im Mittelmeer oder den belarusischen Wäldern gestorben, in der tunesischen Wüste verdurstet oder in libyschen Folterlagern versklavt wurden. Zu meinen, wenn das größte und volkswirtschaftlich stärkste Land Europas Geflüchtete an seinen Grenzen zurückweist, würden sich schon die anderen kümmern, ist letztlich schlicht naiv und drückt intellektuell wie auch praktisch bloß grausame Bequemlichkeit aus.

Nun hört man selbstredend schon die Widerworte: Haben Geflüchtete erst einmal alle Rechte hier verloren, werden sie sich überhaupt nicht mehr auf den Weg nach Europa machen! Es braucht demnach bloß ein wenig „wohltemperierte Grausamkeit“ (Höcke), um das Problem ein für allemal zu lösen. Auch dieses Argument geht absehbar fehl. Denn wohin wird es die Menschen treiben, wenn sie vor Verfolgung, Krieg, Mord, Vergewaltigungen aus ihrer Heimat fliehen? Wo werden sie Zuflucht suchen, wenn kein Land sie aufnehmen will, wenn sie auf ihrem Weg bloß weiter und weiter über den Globus getrieben werden? Dorthin, wo sie um ihr Leben keine Angst mehr haben müssen, dorthin, wo sie eine eigene Existenz aufbauen können. Solange es in Europa so etwas wie öffentliche Sicherheit und Ordnung gibt und man in der Schattenwirtschaft seine Existenz halbwegs sichern kann, so lange werden Menschen nach Europa fliehen. So lange werden sie auf ihrem Weg die Entbehrungen und Gefahren auf sich nehmen und wird mit jeder weiteren Entrechtung ihr Leid und Elend nur vergrößert. Bereits heute hält sie der drohende Tod im Mittelmeer oder im Wüstensand nicht von der Flucht ab – höher kann auch der grausamste Staat den Preis nicht treiben.

Doch nicht nur hat Winkler keinen Blick für das Schicksal der Geflüchteten, auch die politischen Auswirkungen seiner Position für die Europäische Union erwähnt er mit keiner Silbe. Denn selbstverständlich würde im Falle deutscher Zurückweisungen an den Binnengrenzen kein Land in der EU mehr Geflüchtete aufnehmen wollen. Das europäische Asylsystem läge am Boden, Recht würde an allen Grenzen missachtet. Die Kommission wäre angesichts der allumfassend herrschenden Rechtlosigkeit machtlos. Höchstrichterlichen Urteilen würde keine Folge geleistet. Sprich: Die Europäische Union als Raum des Rechts und der Freiheit wäre recht bald dahin. Es ist reine Traumtänzerei, zu meinen, solch feingliedrigen Institutionen könnten in einem Bereich versagen, ansonsten aber reibungslos weiter funktionieren. Genauso naiv ist es, zu glauben, man könne gleich einer präzisen Operation ohne Schaden die Europäische Menschenrechtskonvention aufdröseln und sämtliche Schutzansprüche entfernen, den Rest aber beibehalten. Es sind genau jene Momente, in denen die Grundfesten von Recht und Gesetz aufgebrochen werden, auf die die Feinde der liberalen Demokratie warten, um das gesamte System zum Einsturz zu bringen.

Damit demonstriert Winkler, was er doch SPD und Grünen implizit vorwirft: einen Mangel an „politischem Verständnis“, letztlich an Verantwortungsethik. Denn unschwer steckt hinter seinen Ausführungen die Unterscheidung Max Webers zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Wo SPD und Grüne angeblich doktrinär ihrer Gesinnung folgend die „Legende“ vom individuellen Recht auf Asyl verbreiten, gebietet für Winkler die Verantwortung für das deutsche, wenn nicht gar das europäische Gemeinwesen, endlich anders zu handeln. Allerdings macht Winkler nicht exakt den Fehler, den er SPD und Grünen vorwirft. Er selbst argumentiert rein funktional, nicht per se moralisch: Richtig ist, was die AfD verhindert. Was Winkler jedoch fehlt, ist politische Urteilsfähigkeit, also die Fähigkeit, die politischen Folgen seiner Forderungen korrekt einschätzen zu können, von den menschlichen Folgen seiner Ausführungen ganz zu schweigen.

Daher muss es auch ein Rätsel bleiben, wie Winkler nahelegen kann, Grenzschließungen wären 2015 eine Notwendigkeit gewesen, um der „zutiefst illiberalen, nationalistischen und fremdenfeindlichen“ AfD den Weg in den Bundestag zu versperren. Denn wie sonst ließen sich die von Merz angedachten und von Winkler zumindest indirekt befürworteten Grenzschließungen benennen denn als illiberal, nationalistisch und fremdenfeindlich? Wie sonst sollte eine Politik bezeichnet werden, die Menschen mit Gewalt Zugang zu ihren Grund- und Menschenrechten verwehrt; die dies mit dem Vorrecht eines Nationalstaats begründet, sich aussuchen zu dürfen, wem er diese Rechte gewährt; die Zurückweisungen und damit auch physische Gewalt überwiegend an Menschen aus muslimischen oder afrikanischen Ländern ausüben will, denn diese sind es, die sich auf das Asylrecht berufen müssen und nicht zum Zwecke der Schutzgewährung regulär in die EU einreisen dürfen, wie es beispielsweise den Geflüchteten aus der Ukraine ermöglicht wurde. Dass die Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl selbst fremdenfeindlich und rassistisch sein könnte, kommt dem Historiker nicht in den Sinn, der sich folglich wohl kaum mit den Praktiken auseinandergesetzt haben dürfte, mit denen Schwarze oder andersgläubige Menschen seit je her von weißen, christlichen Gesellschaften brutal ermordet, versklavt, vergewaltigt, gedemütigt und auf andere Weise unterdrückt wurden.

Entrechtungen werden bloß eines bewirken: Entrechtete Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft. Ihre Zahl wird steigen und mit ihr die individuellen wie gesellschaftlichen Probleme, die mit der aufenthaltsrechtlichen Illegalität einhergehen. Und das Versprechen des Staates, hier keine Person zu dulden, die vermeintlich irregulär die Grenzen überwunden hat, kann nur eines bedeuten: totale Überwachung und totales Misstrauen einem jeden gegenüber, der auch nur den Anschein erweckt, sich hier unerlaubt aufzuhalten. Wollen wir eine Gesellschaft, in der sich die Menschen ihre Aufenthaltstitel an die Jacke heften, um sich weithin und allgemein sichtbar als legitim hier aufhältige Person zu kennzeichnen?

All das verweist natürlich auf etwas, was weit über den Tellerrand staatlicher Grenzen hinausweist: Die eklatante globale Ungleichheit. So lange dieses Übel nicht beseitigt ist, wird man sich die nach Freiheit und Sicherheit dürstenden Menschen nicht vom Leibe halten können, ohne die eigene Menschlichkeit aufzugeben. Dabei lehrt uns die Geschichte: Keine Gesellschaftsordnung hat langfristig bestanden, die soziale Verwerfungen durch Entrechtung und Unterdrückung zu lösen versucht hat. Auch hier und heute wird es nicht gelingen. Gerade konservative Politiker*innen sollten sich diesen geschichtlichen Erkenntnissen nicht verschließen, wenn sie eben jene Institutionen bewahren wollen, die letztlich aus einem Zustand der Unterdrückung heraus erkämpft wurden und ihre Stabilität gerade aus der Anerkennung eines unbedingten Strebens des Menschen nach institutionalisierter Freiheit gewinnen.

Die eigentlichen Herausforderungen liegen somit außerhalb nationalstaatlicher Grenzen. Dies anzuerkennen wäre der erste Schritt, um auch innerhalb dieser Grenzen kluge und nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen und dem Spaltpilz des Hasses Einhalt zu gebieten. Den Anfang müsste Europa machen. Dabei wäre schon viel gewonnen, wenn die grundsätzlichen Konstruktionsfehler des europäischen Asylsystems als Bug und nicht als Feature erkannt würden. Denn dass die anderen Mitgliedsstaaten allzu oft nicht mehr mitspielen, liegt auch daran, dass die Zuständigkeitsregeln schlicht nicht fair sind. Wenn die Parteien fordern, die GEAS-Reform müsse konsequent umgesetzt werden, sagen sie im gleichen Atemzug: Geflüchtete nur in den Außengrenzstaaten. Echte Verantwortungsteilung als notwendige Voraussetzung nachhaltiger Lösungen – Fehlanzeige.

Anders herum sollte nicht als Bug verkauft werden, was ein Feature ist: Das Dublin-System ist nicht dysfunktional. Weder besteht sein Zweck in einer gerechten Verteilung Geflüchteter, noch gilt allein das Prinzip, dass die Außengrenzstaaten zuständig sind. Denn angesichts der kaum bestreitbaren Tatsache, dass Geflüchtete den sie aufnehmenden Staaten zunächst einmal Lasten auferlegen, muss dafür gesorgt werden, dass die schutzsuchenden Personen eben nicht hin und her geschoben werden, sondern die ihnen zukommenden Rechte zum einen überhaupt und auch zeitnah wie effektiv gewährt werden. Diese Prinzipien sind ebenfalls Teil des Dublin-Systems und dienen der Verwirklichung der Rechte Geflüchteter. Wie hier aus rechtsstaatlicher Perspektive von Dysfunktionalität gesprochen werden kann, leuchtet nicht ein.

Statt der Verunglimpfung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Institutionalisierung falscher Solidarität, muss der erste Schritt folglich in einem klaren Bekenntnis zu eben jenen Prinzipien bestehen. Was darauf folgt, gleicht einer Herkulesaufgabe: Ein wahrhaft rechtsstaatliches, solidarisches und demokratisches Asylsystem, in Europa und letztlich global. Wer nun ins Feld führt, hierbei handele es sich bloß um eine unrealistische Utopie, dürfte einige Mühe haben, eine realistische Alternative aufzuzeigen, in der nicht am Ende das zerstört wird, was der eigene Realismus doch bewahren wollte. Statt marktschreierischer und haltloser Versprechen wie pauschaler Zurückweisungen sollten also vielmehr die – mit Weber gesprochen – „dicken Bretter“ der Politik gebohrt werden. Politiker*innen jeglicher Couleur müssen sich dafür ihrem Ethos und ihrer Verantwortung bewusst werden.

Doch das allein wird nicht reichen. Die Hoffnung der liberalen Demokratie liegt in der Möglichkeit des Menschen, seine Freiheit im Handeln gemäß selbstgegebener Gesetze zu erkennen. Diese Hoffnung muss Maxime werden. Letztlich werden sich langfristige und nachhaltige Lösungen erst dann finden, wenn alle, deren Interessen betroffen sind, als Freie und Gleiche effektiv an den Regeln mitwirken können, die über ihr Leben bestimmen.


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