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Thorben Knobloch

Die populistische Autonomie des Wolfgang Kubicki

Blogbeitrag vom 26.09.2021, ursprünglich veröffentlicht auf Medium.

Wolfgang Kubicki hat während des Lockdowns also trotz Verbots in Kneipen verkehrt. Die WELT schreibt:

„Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat sich offen dazu bekannt, Corona-Regeln während des Lockdowns missachtet zu haben. In seinem Wohnort Strande in Schleswig-Holstein seien — „wie in jedem Ort, den ich kenne“ — Kneipen trotz Verbots geöffnet gewesen. Und „ selbstverständlich“ sei auch er in diesen Kneipen gewesen, räumte er in einem Video-Interview mit der „Bild“-Zeitung ein. Die Leute hätten sich an ihren Stammtischen getroffen, „ weil sie gesagt haben: Hier ist nichts“, erklärte Kubicki. Ein schlechtes Gewissen hat er deswegen nicht: „Ich habe von meinem Recht auf autonomes Handeln Gebrauch gemacht“, sagte der FDP-Vize und beklagte, „ unsinnige Maßnahmen“ hätten in der Pandemie zu viel Verdruss bei der Bevölkerung geführt.“1

Es soll an dieser Stelle nicht Thema sein, dass es sich bei all dem um ein derart obszönes Wahlkampfmanöver handelt, dass man sich fragen muss, ob Kubicki die Wähler:innen, die er ködern will, überhaupt als irgendetwas anderes denn als dumpfes Stimmvieh betrachtet, das, sobald ihm nach dem Maul geredet wird, an der Wahlurne schon brav machen wird, was das Herrchen will.

Worauf diese Einlassung stattdessen abzielt, ist die bemerkenswerte Aussage Kubickis, von seinem „Recht auf autonomes Handeln“ Gebrauch gemacht zu haben. Mit Sicherheit ist hier nicht das Autonomie-Verständnis Immanuel Kants gemeint, dem zufolge ein der praktischen Vernunft fähiges Wesen genau dann autonom handelt, wenn die Beweggründe seines Handelns der Form nach als allgemeines Gesetz gedacht werden können. Ein solches Verständnis eines „Rechts auf autonomes Handeln“ würde Kubicki in arge Schwierigkeiten bringen, da er ja nun wiederum kein Corona-Leugner ist. Begriffe er sein Handeln nämlich als autonom im kantischen Sinne, hätte er ein allgemeines Gesetz befürwortet, dem zufolge die Lockdown-Regelungen durch Kneipenbesuche missachtet werden dürfen, was ja aber aufgrund der Realität von Covid-19 zu eben jenem Zusammenbruch des Gesundheitssystems geführt hätte, den der Lockdown verhindern sollte. Da Kubicki nicht unterstellt werden kann, er hätte selbiges im Sinne oder verleugne die Realität des Virus, muss seine Idee eines „Rechts auf autonomes Handeln“ folglich anders verstanden werden.

Mehr Sinn ergibt es selbstverständlich, wenn seine Ausführungen politisch verstanden werden. Hier zeigt sich dann auch die eigentliche Idee Kubickis, in den letzten Tagen des Wahlkampfs durch populistische Rhetorik Wähler:innen im Querdenker-Milieu zu fischen: Der Legitimität liberal-demokratischer Institutionen stellt er eine dem Rechtspopulismus zugrunde liegende Idee politischen Urteilens entgegen.

Für diese Überlegungen müssen die übrigen Aussagen Kubickis miteinbezogen werden. Zunächst die Instanz, auf die er sich beruft: der gesunde Menschenverstand. Es sei ja „selbstverständlich“, dass er in den heimlich geöffneten Kneipen verkehrt hätte. Auch sei das in jedem Ort, den er kenne, so gewesen. Jedem normalen Menschen also, in all den Orten, die so normalen Menschen wie Kubicki bekannt sind, muss Kubickis Handeln demnach unmittelbar einleuchten. Wer anders urteilt, dem kommt das „Selbstverständliche“ nicht in den Sinn und derdenkt entsprechend schräg oder eben wie ein „Spacken“ (laut Kubicki die Bezeichnung, die das Kneipenvolk für Karl Lauterbach gebraucht).

Besonders aufschlussreich ist, was Kubicki zu seiner Rechtfertigung den Kneipenbesuchern in den Mund legt: „Hier ist nichts“. Letztendlich begründet Kubicki sein Handeln somit durch einen Verweis auf Wissen: Das Virus ist gefährlich, aber man weiß, dass es hier nicht ist, also müssen auch die Regelungen nicht beachtet werden — ist doch selbstverständlich. Vollkommen unklar bleibt jedoch, woher dieses Wissen stammen soll. Es wird uns von Kubicki auch nicht erläutert, weshalb hier nur spekuliert werden kann. Gehen wir einmal davon aus, dass es sich bei den Kneipenbesuchern nicht um Corona-Leugner handelt. Entsprechend müsste die Formulierung „hier ist nichts“ bedeuten, dass das Virus in der Kneipe physisch nicht existiert. Das allerdings ist unmöglich zu wissen, schließlich können selbst noch so gute Tests nicht vollständig ausschließen, dass eine Infektion vorliegt (es sei denn, die Menschen in Kubickis Kneipe haben doch tatsächlich die Gabe, das Corona-Virus zu sehen wie Spürhunde es mittlerweile erschnüffeln können). Eine andere Möglichkeit bestünde darin, auf die den politischen Maßnahmen zugrunde liegenden Parameter zu schauen, also die Inzidenz. Das ergibt vor allem dadurch Sinn, dass Kubicki die Maßnahmen während des Lockdowns als „unsinnig“ bezeichnet. Entsprechend hätten die Menschen in Null-Inzidenz-Gebieten doch ruhig in die Kneipe gehen können, schließlich war ja gemäß dieses Parameters „nichts hier“. Dieses Argument scheitert allerdings an ähnlichen Problemen, sei es wiederum an der Problematik auf Wahrscheinlichkeiten basierender Testauswertungen, oder daran, dass ein Virus nicht an regional definierten Inzidenz-Zonen Halt macht.

Die Rechtfertigung mit dem Verweis auf die Tatsache, dass „hier nichts ist“, kann also nicht in dem Sinne verstanden werden, dass die Menschen in den Kneipen tatsächlich wussten, ob das Virus vorhanden ist. Das aber ist auch gar nicht der Standard, den Kubicki anlegen will und, so muss unterstellt werden, auch ganz bewusst nicht anlegt. Der Wissensstandard, den Kubicki anlegt, kann als eine populistische Epistemologie des gesunden Menschenverstandes begriffen werden, die Wissen an die unmittelbare Erfahrung „normaler Menschen“ knüpft. Ein solches Wissen kann jede „normale“ Person dadurch erwerben, dass sie die Welt betrachtet „wie sie wirklich ist“, und dass eine Person die Welt so sieht “wie sie wirklich ist”, zeichnet sie als „normal“ aus.2 Da gibt es kein Virus, wenn das Gegenüber nicht hustet und Rassismus existiert nicht mehr, wenn „Ausländer“ nicht offen bespuckt werden.

Eine solche Epistemologie geht mit dem für den Populismus charakteristischen Antipluralismus (Jan-Werner Müller) Hand in Hand: Die „Selbstverständlichkeit“ des gesunden Menschenverstands kann gar nicht weiter hinterfragt werden, neben ihr gibt es bloß noch den Unverstand. Zugleich kann jede:r an ihr teilhaben und die verschiedensten Anliegen darunter zusammengefasst werden.3 Im Rechtspopulismus wird die Gruppe der „normalen Leute“ als das „Volk“ dann unversöhnlich gegen „die da oben“, „die Ausländer“ oder die “Gutmenschen” gestellt. Jede abweichende Meinung ist Verrat am Volk, jede vermittelnde Institution bloß Ausdruck eines korrumpierten Systems. Dass die AfD im Wahlkampf ein „normales Deutschland“ fordert, ist demnach nur folgerichtig. Nun muss man Kubicki gar nicht mit dem Rechtspopulismus einer AfD gleichsetzen — letztlich hetzt er ja nicht gegen „das System“ oder „die da oben“ — um zu sehen, dass seine Ausführungen der Form nach populistischer Rhetorik gleichen, wenn auch auf lächerlich unpolitische Weise, geht es doch bloß darum, sich zum Privatvergnügen ein Bierchen gönnen zu dürfen. Es ist eine unpolitische, neoliberale, egoistische Form des Populismus, ein Liberal- oder Individualpopulismus.

Wie aber hängt all das nun mit Kubickis „Recht auf autonomes Handeln“ zusammen? Es ist eben jene Epistemologie des gesunden Menschenverstands, die die Missachtung der Lockdown-Maßnahmen aufgrund ihrer “Unsinnigkeit” rechtfertigt. Hier bedient sich Kubicki der bekannten Argumentationsfigur derjenigen, die meinen, einer Corona-Diktatur unterworfen zu sein: Unrecht rechtfertigt Widerstand! (Oder eben “autonomes Handeln”.) Bekanntermaßen ist dieses Argument grundsätzlich richtig. Was beispielsweise die Aktivistinnen der Weißen Rose auszeichnete, war ihre Fähigkeit zum eigenständigen, autonomen Urteil und Handeln unter dem nationalsozialistischen Unrechtsregime. Insofern besteht tatsächlich ein Recht darauf, sich ein autonomes politisches Urteil bilden und ihm gemäß handeln zu können (siehe Art. 20 Grundgesetz).

Doch autonomes politisches Handeln ist dieser Logik nach allein unter der Bedingung des Unrechts legitim. Tatsächlich offenbart sich in Kubickis Aussagen daher ein Mangel an politischer Urteilskraft und zwar dahingehend, ob die Lockdown-Maßnahmen nun tatsächlich Unrechtwaren. Nach Kubickis Logik wäre Unrecht, was dem gesunden Menschenverstand selbstverständlich als unsinnig erscheint und die Bürgerinnen von ihrem Privatvergnügen abhält — eine recht armselige Definition von Unrecht. Dass es mit dem Unrecht nicht so weit her gewesen sein kann, lässt sich auch aus dem Umstand entnehmen, dass die autonome Handlung, sich am Abend noch schön einen hinter die Binde zu kippen, wohl selbst unter den Kneipenbesuchern nicht als revolutionärer Akt gegen ein unterdrückerisches Unrechtsregime gelten würde. Die Mitglieder der AfD schauen vermutlich bloß verächtlich auf die liberalen Kneipenpopulisten herab, die sich in ihrer Pose so recht nicht von den Kaffeehauskommunisten unterscheiden lassen.

Wenn es sich bei den Lockdown-Regelungen aber nicht um Unrecht handelte, sondern vielleicht doch bloß „Unsinn“, besteht die entscheidende Frage darin, ob ihre Einsetzung legitim war, sie also befolgt werden sollten, obwohl sie aus der je eigenen Perspektive nicht vollständig gerecht oder eben „unsinnig“ waren. Hier können ausufernde Debatten geführt werden, allerdings reicht es für den Zweck dieser kurzen Einlassung, zu zeigen, wie Kubicki sich durch seine Ausführungen gegen die liberal-demokratische Institutionen der Bundesrepublik wendet, die er selbst vertritt. Als Liberaldemokrat müsste Kubicki seine Mitbürger:innen als Freie und Gleiche betrachten und ihnen somit ebenfalls ein „Recht auf autonomes Handeln“ zusprechen. Für all diese Bürger:innen verbindliche Regelungen müssten dann in Institutionen verhandelt werden, die ihrer Struktur nach eben jene Rechte angemessen abbilden. Das ist es, was der Respekt gegenüber den Mitbürger:innen als Freie und Gleiche verlangt. Die Institutionen einer liberalen Demokratie fußen auf dieser Überzeugung — unter anderem gleiches Wahlrecht, Meinungs- und Gewissensfreiheit. Sind diese Werte in den politischen Institutionen hinreichend verwirklicht, müsste Kubicki die aus ihnen resultierenden Entscheidungen akzeptieren, auch wenn er sie persönlich als „unsinnig“ empfinden mag — unter der Voraussetzung natürlich, dass er seine Mitbürger:innen als Freie und Gleiche respektiert.

Durch seine Ausführungen macht Kubicki demnach dreierlei: (1) Er spricht durch sein Handeln all denjenigen, die nicht „selbstverständlich“ erkennen, dass es legitim ist gegen „unsinnige“ gesetzliche Regelungen zu verstoßen, den Respekt ab, der ihnen als gleiche und freie Bürgerinnen zusteht. (2) Er befördert eine Vorstellung von Politik, in der die antipluralistische Epistemologie des gesunden Menschenverstands die Grundlage für die Legitimität politischer Institutionen darstellt, ein Merkmal populistischer Rhetorik, das der Idee der Verhandlung vernünftiger Meinungsverschiedenheiten innerhalb demokratisch verfasster Institutionen eine Absage erteilt. (3) Ganz konkret spricht er durch sein Handeln als auch dessen Begründung den demokratischen Institutionen auf Bundes- und Landesebene auf Basis jener Denkfiguren die Legitimität ab — und das als Vizepräsident des Bundestages!

Letztendlich bringt Kubicki ein Verständnis von Freiheit und Legitimität zum Ausdruck, dass in seiner libertären Armseligkeit und seinem populistischen Antipluralismus dem Ethos eines jeden Parlamentariers Hohn lacht. Entweder zeigt sich hier seine populistische Gesinnung oder aber ein bodenloser politischer Zynismus. Beides ist einem Repräsentanten der demokratischen Institutionen der Bundesrepublik unwürdig.

1 https://www.welt.de/vermischtes/live230889917/Corona-Kubicki-steht-zu-illegalem-Kneipenbesuch-im-Lockdown.html; Kursivsetzung durch den Autor

2 Saurette und Gunster (2011): Ears wide shut: Epistemological populism, argutainment and Canadian conservative talk radio.

3 Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die Erfolge rechtspopulistischer Parteien auch auf die Unfähigkeit des politischen Systems zurückzuführen ist, es einem Großteil der Wähler zu ermöglichen, sich als Bürgerinnen zu verstehen, die zu kompetenten politischen Urteilen fähig sind. Insofern hat Kubicki ein Problem erkannt, ohne es jedoch gewinnbringend gelöst zu haben.