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Thorben Knobloch

Blog

Replik auf Winkler

In einem SPIEGEL-Beitrag durfte der Historiker Heinrich August Winkler seine rechtswissenschaftliche Auffassung kundtun, die Berufung auf ein in der Verfassung verankertes individuelles Recht auf Asyl sei Folge einer „Legende“, der die Parteien in Deutschland, von Grünen bis zum “Merkel-Flügel” der CDU, aber auch die Kirchen und die Zivilgesellschaft aufgesessen seien. Winklers Meinung nach hatten die Mütter und Väter des Grundgesetzes nie die Absicht, ein solches individuelles Recht auf Asyl in der Verfassung zu verankern. Einiges wäre Deutschland und der Europäischen Union laut Winkler “erspart” geblieben, wäre bereits bei der Asylrechtsreform von 1993 ein institutionelles, vom Staat zu gewährendes Recht in die Verfassung geschrieben worden, also ein Recht, das nicht vor Gericht einklagbar ist und auf einfachgesetzlicher Grundlage auch verwehrt werden könnte. Nicht zuletzt insinuiert Winkler, dass der Aufstieg der AfD somit hätte verhindert werden können.

Nicht nur offenbart die Analyse des Geschichtsprofessors Winkler schwerwiegende Defizite was das deutsche und vor allem das europäische Asylrecht betrifft. Seine Argumentation folgt darüber hinaus einer Denkweise, die schon seit längerem genau jene demokratiefeindlichen Diskurse durchdringt, denen er mit seinem Text eigentlich begegnen will: Der Idee einer bewussten Täuschung des deutschen Volkes durch die herrschenden Eliten mit der Folge einer „Masseneinwanderung“ nach Deutschland. Zum Verhängnis wird Winklers Text jedoch sein mangelndes politisches Urteilsvermögen, das weder über den nationalstaatlichen Tellerrand hinausschauen kann, noch das Schicksal der Geflüchteten in den Blick nimmt. Was bleibt, ist eine intellektuelle und praktische Bequemlichkeit, die das selbstgesteckte Ziel verantwortungsethischen Denken und Handelns verfehlt. Ein liberaldemokratisches politisches Ethos braucht mehr, um den Herausforderungen von Flucht gerecht zu werden.

Winklers juristische Thesen werde ich hier nicht näher besprechen. Der Rechtsprofessor Constantin Hruschka hat in einer Replik im SPIEGEL dessen Positionen bereits haarklein seziert und widerlegt. Demnach sei vor dem Hintergrund der verbindlichen Auslegungen des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht sowie der vollständigen Überarbeitung des Grundrechts auf Asyl in den Jahren 1992/1993 zum einen der Rekurs auf den Willen des Verfassungsgebers für die Auslegung kaum von besonderer Bedeutung. Zudem ließe sich auch nicht erkennen, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes tatsächlich kein individuelles Recht auf Asyl im Grundgesetz verankern wollten. Der von Winkler zitierte Historiker Michael Mayer hat bezüglich des Verfassungsgebers auch bereits in einem Interview im SPIEGEL klargestellt, dass im Grundgesetz durchaus ein Grundrecht auf Asyl verankert worden war. Bezeichnend ist darüber hinaus, dass Winkler mit keinem Wort europäisches oder Völkerrecht erwähnt, das laut Hruschka für die Auslegung der Verfassung Bindungswirkung entfalte und im Falle europäischen Rechts dem deutschen Recht - inklusive dem Grundgesetz - sogar vorgehe. In diesen Rechtsquellen sei sowohl ein individuelles Recht auf Asyl verankert wie auch die Pflicht, ein Zuständigkeitsverfahren durchzuführen. Genau jene Verpflichtungen sind es, die derzeit in der Debatte um Zurückweisungen an der Grenze von Bedeutung sind. Winklers Ausführungen verkommen daher zum intellektuellen Glasperlenspiel.

Winklers Text ist dennoch höchst problematisch, wenn auch weniger aus juristischen Gründen. Da ist zuvorderst die bereits in der Überschrift behauptete „Legende“ vom individuellen Recht auf Asyl. Dass es damit nicht weit her sein kann, demonstriert Winkler gleich selbst, wenn diese „Legende“ ihm zufolge – man höre und staune – sowohl dem Wortlaut der Verfassung als auch der Rechtsprechung, in diesem Falle des Bundesverfassungsgerichts, entspräche. Man stellt sich die Frage, welche Autoritäten Winkler bei der Auslegung der Verfassung eigentlich gelten lassen will, wenn nicht die von ihm zitierten. Die Richter und Richterinnen des Verfassungsgerichts, alles nur Geschichtenerzähler? Schlimmer noch: Menschen, die Legenden erzählen, um zu verschweigen, was der „eigentliche Wille der Verfassung“ sei? Eine solche Sprache ist nicht nur unredlich, sie ist brandgefährlich, drückt sich in ihr doch die Vorstellung aus, die dritte Gewalt im Staat hätte das deutsche Volk wissentlich und willentlich getäuscht. Von hier ist es nicht mehr weit bis zur Vorstellung, das deutsche Volk würde Opfer einer “Umvolkung”. Bei solchen Zeilen aus den Federn eines renommierten Historikers tauchen sie unwillkürlich vor dem inneren Auge wieder auf: Die lachenden, feixenden Gesichter der AfD-Abgeordneten.

Doch nicht nur die Erzählung von der Legende ist problematisch, auch Winklers Position zur Asylpolitik, die er selbstredend nicht allein vertritt, sondern in die Kerbe schlägt, die - mit Ausnahme der LINKEN - quer durch das Parteienspektrum bereits in den asylpolitischen Diksurs getrieben wurde. Zusammengefasst lautet sie wie folgt: Es können nicht alle aufgenommen werden, der Staat muss die Möglichkeit haben, einige, wenn nicht den weit überwiegenden Teil der Schutzsuchenden zurückweisen zu können. Diese Ansicht gipfelt in dem Satz: „Der Staat kann demnach selbst festlegen, wem er Schutz gewährt“. Auch wenn Winkler hier seine Interpretation des Verfassungstextes wiedergibt, ist unschwer erkennbar, dass er diese Auffassung teilt. Eine solche Formulierung wurde auch von Olaf Scholz bereits vertreten. In noch schärferer Form findet sie sich in der Forderung der Unionsparteien und des Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, Asylsuchende pauschal an den deutschen Grenzen zurückzuweisen.

Es ist verwunderlich, wie geschichtsvergessen Winkler hier argumentiert. Ihm scheinen insbesondere die schrecklichen Schicksale jüdischer Geflüchteter nicht in den Sinn zu kommen, die nach ihrer Flucht aus Deutschland oftmals an so vielen Staatsgrenzen abgewiesen wurden, dass ihnen teils nichts anderes übrig blieb, als nach Europa zurückzukehren und letztlich in deutschen Konzentrationslagern brutal ermordet zu werden. Die Irrfahrt der St. Louis ist nur eines dieser schrecklichen Beispiele. Diese Schicksale sollen den Müttern und Vätern des Grundgesetzes nicht vor Augen gestanden haben? Es ist letztlich gerade der von Winkler verworfene individuelle einklagbare Rechtsanspruch auf Asyl, der ein solches Schicksal verhindern hätte können. Dass der Staat sich eben nicht aussuchen kann, wem er Schutz gewähren muss, stellt demnach genauso eine Errungenschaft dar wie die individuellen Rechte die verhindern sollen, dass der Staat Menschen nicht ohne weiteres einsperren oder foltern darf. Die Souveränität des Rechtsstaats liegt eben gerade in der Einhegung absoluter staatlicher Souveränität.

In Winklers Text fände sich die folgende Parade: Wenn Deutschland Geflüchtete an seinen Binnengrenzen zurückweist, dann nicht in den Tod, sondern bloß in seine sicheren Nachbarländer. Hier taucht die nächste fatale Schwachstelle in Winklers Text auf: Seine mangelnde politische Urteilskraft. Denn Winkler fragt nicht, was denn die Konsequenzen seiner Überlegungen wären. Diese sind natürlich zunächst für die Geflüchteten dramatisch. Winkler ist es offensichtlich entgangen, dass beispielsweise in Griechenland die Aufnahmebedingungen teils so schlimm waren, dass Schutzsuchenden dort selbst nach einer Anerkennung als Flüchtlinge noch Menschenrechtsverletzungen drohten, es gab unter anderem erschütternde Berichte der Prostitution minderjähriger Geflüchteter. Die Folgen wären gravierend: Geflüchtete würden schutzlos und illegalisiert über den Kontinent streifen oder in Massenlagern auf unbestimmte Zeit interniert, wenn sie nicht bereits im Mittelmeer oder den belarusischen Wäldern gestorben, in der tunesischen Wüste verdurstet oder in libyschen Folterlagern versklavt wurden. Zu meinen, wenn das größte und volkswirtschaftlich stärkste Land Europas Geflüchtete an seinen Grenzen zurückweist, würden sich schon die anderen kümmern, ist letztlich schlicht naiv und drückt intellektuell wie auch praktisch bloß grausame Bequemlichkeit aus.

Nun hört man selbstredend schon die Widerworte: Haben Geflüchtete erst einmal alle Rechte hier verloren, werden sie sich überhaupt nicht mehr auf den Weg nach Europa machen! Es braucht demnach bloß ein wenig „wohltemperierte Grausamkeit“ (Höcke), um das Problem ein für allemal zu lösen. Auch dieses Argument geht absehbar fehl. Denn wohin wird es die Menschen treiben, wenn sie vor Verfolgung, Krieg, Mord, Vergewaltigungen aus ihrer Heimat fliehen? Wo werden sie Zuflucht suchen, wenn kein Land sie aufnehmen will, wenn sie auf ihrem Weg bloß weiter und weiter über den Globus getrieben werden? Dorthin, wo sie um ihr Leben keine Angst mehr haben müssen, dorthin, wo sie eine eigene Existenz aufbauen können. Solange es in Europa so etwas wie öffentliche Sicherheit und Ordnung gibt und man in der Schattenwirtschaft seine Existenz halbwegs sichern kann, so lange werden Menschen nach Europa fliehen. So lange werden sie auf ihrem Weg die Entbehrungen und Gefahren auf sich nehmen und wird mit jeder weiteren Entrechtung ihr Leid und Elend nur vergrößert. Bereits heute hält sie der drohende Tod im Mittelmeer oder im Wüstensand nicht von der Flucht ab - höher kann auch der grausamste Staat den Preis nicht treiben.

Doch nicht nur hat Winkler keinen Blick für das Schicksal der Geflüchteten, auch die politischen Auswirkungen seiner Position für die Europäische Union erwähnt er mit keiner Silbe. Denn selbstverständlich würde im Falle deutscher Zurückweisungen an den Binnengrenzen kein Land in der EU mehr Geflüchtete aufnehmen wollen. Das europäische Asylsystem läge am Boden, Recht würde an allen Grenzen missachtet. Die Kommission wäre angesichts der allumfassend herrschenden Rechtlosigkeit machtlos. Höchstrichterlichen Urteilen würde keine Folge geleistet. Sprich: Die Europäische Union als Raum des Rechts und der Freiheit wäre recht bald dahin. Es ist reine Traumtänzerei, zu meinen, solch feingliedrigen Institutionen könnten in einem Bereich versagen, ansonsten aber reibungslos weiter funktionieren. Genauso naiv ist es, zu glauben, man könne gleich einer präzisen Operation ohne Schaden die Europäische Menschenrechtskonvention aufdröseln und sämtliche Schutzansprüche entfernen, den Rest aber beibehalten. Es sind genau jene Momente, in denen die Grundfesten von Recht und Gesetz aufgebrochen werden, auf die die Feinde der liberalen Demokratie warten, um das gesamte System zum Einsturz zu bringen.

Damit demonstriert Winkler, was er doch SPD und Grünen implizit vorwirft: einen Mangel an “politischem Verständnis”, letztlich an Verantwortungsethik. Denn unschwer steckt hinter seinen Ausführungen die Unterscheidung Max Webers zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Wo SPD und Grüne angeblich doktrinär ihrer Gesinnung folgend die “Legende” vom individuellen Recht auf Asyl verbreiten, gebietet für Winkler die Verantwortung für das deutsche, wenn nicht gar das europäische Gemeinwesen, endlich anders zu handeln. Allerdings macht Winkler nicht exakt den Fehler, den er SPD und Grünen vorwirft. Er selbst argumentiert rein funktional, nicht per se moralisch: Richtig ist, was die AfD verhindert. Was Winkler jedoch fehlt, ist politische Urteilsfähigkeit, also die Fähigkeit, die politischen Folgen seiner Forderungen korrekt einschätzen zu können, von den menschlichen Folgen seiner Ausführungen ganz zu schweigen.

Daher muss es auch ein Rätsel bleiben, wie Winkler nahelegen kann, Grenzschließungen wären 2015 eine Notwendigkeit gewesen, um der „zutiefst illiberalen, nationalistischen und fremdenfeindlichen“ AfD den Weg in den Bundestag zu versperren. Denn wie sonst ließen sich die von Merz angedachten und von Winkler zumindest indirekt befürworteten Grenzschließungen benennen denn als illiberal, nationalistisch und fremdenfeindlich? Wie sonst sollte eine Politik bezeichnet werden, die Menschen mit Gewalt Zugang zu ihren Grund- und Menschenrechten verwehrt; die dies mit dem Vorrecht eines Nationalstaats begründet, sich aussuchen zu dürfen, wem er diese Rechte gewährt; die Zurückweisungen und damit auch physische Gewalt überwiegend an Menschen aus muslimischen oder afrikanischen Ländern ausüben will, denn diese sind es, die sich auf das Asylrecht berufen müssen und nicht zum Zwecke der Schutzgewährung regulär in die EU einreisen dürfen, wie es beispielsweise den Geflüchteten aus der Ukraine ermöglicht wurde. Dass die Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl selbst fremdenfeindlich und rassistisch sein könnte, kommt dem Historiker nicht in den Sinn, der sich folglich wohl kaum mit den Praktiken auseinandergesetzt haben dürfte, mit denen Schwarze oder andersgläubige Menschen seit je her von weißen, christlichen Gesellschaften brutal ermordet, versklavt, vergewaltigt, gedemütigt und auf andere Weise unterdrückt wurden.

Entrechtungen werden bloß eines bewirken: Entrechtete Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft. Ihre Zahl wird steigen und mit ihr die individuellen wie gesellschaftlichen Probleme, die mit der aufenthaltsrechtlichen Illegalität einhergehen. Und das Versprechen des Staates, hier keine Person zu dulden, die vermeintlich irregulär die Grenzen überwunden hat, kann nur eines bedeuten: totale Überwachung und totales Misstrauen einem jeden gegenüber, der auch nur den Anschein erweckt, sich hier unerlaubt aufzuhalten. Wollen wir eine Gesellschaft, in der sich die Menschen ihre Aufenthaltstitel an die Jacke heften, um sich weithin und allgemein sichtbar als legitim hier aufhältige Person zu kennzeichnen?

All das verweist natürlich auf etwas, was weit über den Tellerrand staatlicher Grenzen hinausweist: Die eklatante globale Ungleichheit. So lange dieses Übel nicht beseitigt ist, wird man sich die nach Freiheit und Sicherheit dürstenden Menschen nicht vom Leibe halten können, ohne die eigene Menschlichkeit aufzugeben. Dabei lehrt uns die Geschichte: Keine Gesellschaftsordnung hat langfristig bestanden, die soziale Verwerfungen durch Entrechtung und Unterdrückung zu lösen versucht hat. Auch hier und heute wird es nicht gelingen. Gerade konservative Politiker*innen sollten sich diesen geschichtlichen Erkenntnissen nicht verschließen, wenn sie eben jene Institutionen bewahren wollen, die letztlich aus einem Zustand der Unterdrückung heraus erkämpft wurden und ihre Stabilität gerade aus der Anerkennung eines unbedingten Strebens des Menschen nach institutionalisierter Freiheit gewinnen.

Die eigentlichen Herausforderungen liegen somit außerhalb nationalstaatlicher Grenzen. Dies anzuerkennen wäre der erste Schritt, um auch innerhalb dieser Grenzen kluge und nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen und dem Spaltpilz des Hasses Einhalt zu gebieten. Den Anfang müsste Europa machen. Dabei wäre schon viel gewonnen, wenn die grundsätzlichen Konstruktionsfehler des europäischen Asylsystems als Bug und nicht als Feature erkannt würden. Denn dass die anderen Mitgliedsstaaten allzu oft nicht mehr mitspielen, liegt auch daran, dass die Zuständigkeitsregeln schlicht nicht fair sind. Wenn die Parteien fordern, die GEAS-Reform müsse konsequent umgesetzt werden, sagen sie im gleichen Atemzug: Geflüchtete nur in den Außengrenzstaaten. Echte Verantwortungsteilung als notwendige Voraussetzung nachhaltiger Lösungen – Fehlanzeige.

Anders herum sollte nicht als Bug verkauft werden, was ein Feature ist: Das Dublin-System ist nicht dysfunktional. Weder besteht sein Zweck in einer gerechten Verteilung Geflüchteter, noch gilt allein das Prinzip, dass die Außengrenzstaaten zuständig sind. Denn angesichts der kaum bestreitbaren Tatsache, dass Geflüchtete den sie aufnehmenden Staaten zunächst einmal Lasten auferlegen, muss dafür gesorgt werden, dass die schutzsuchenden Personen eben nicht hin und her geschoben werden, sondern die ihnen zukommenden Rechte zum einen überhaupt und auch zeitnah wie effektiv gewährt werden. Diese Prinzipien sind ebenfalls Teil des Dublin-Systems und dienen der Verwirklichung der Rechte Geflüchteter. Wie hier aus rechtsstaatlicher Perspektive von Dysfunktionalität gesprochen werden kann, leuchtet nicht ein.

Statt der Verunglimpfung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Institutionalisierung falscher Solidarität, muss der erste Schritt folglich in einem klaren Bekenntnis zu eben jenen Prinzipien bestehen. Was darauf folgt, gleicht einer Herkulesaufgabe: Ein wahrhaft rechtsstaatliches, solidarisches und demokratisches Asylsystem, in Europa und letztlich global. Wer nun ins Feld führt, hierbei handele es sich bloß um eine unrealistische Utopie, dürfte einige Mühe haben, eine realistische Alternative aufzuzeigen, in der nicht am Ende das zerstört wird, was der eigene Realismus doch bewahren wollte. Statt marktschreierischer und haltloser Versprechen wie pauschaler Zurückweisungen sollten also vielmehr die – mit Weber gesprochen – „dicken Bretter“ der Politik gebohrt werden. Politiker*innen jeglicher Couleur müssen sich dafür ihrem Ethos und ihrer Verantwortung bewusst werden.

Doch das allein wird nicht reichen. Die Hoffnung der liberalen Demokratie liegt in der Möglichkeit des Menschen, seine Freiheit im Handeln gemäß selbstgegebener Gesetze zu erkennen. Diese Hoffnung muss Maxime werden. Letztlich werden sich langfristige und nachhaltige Lösungen erst dann finden, wenn alle, deren Interessen betroffen sind, als Freie und Gleiche effektiv an den Regeln mitwirken können, die über ihr Leben bestimmen.

Aktuelle Analyse der Asylantragszahlen

Nachdem die vergangene Analyse der Asylantragszahlen zeigte, wie sich insbesondere die faktische Schließung der Balkanroute auf den Rückgang der Asylantragszahlen in Deutschland auswirkte, legt die aktuelle Analyse ihren Fokus auf die Sekundärmigration. An nationalen wie europäischen Kennzahlen lässt sich zeigen, dass an den Außengrenzstaaten wohl wieder vermehrt Asylverfahren durchgeführt werden. Aber auch in der deutschen Rechtsprechung erhöht sich der Druck, wie sich an neuen Urteilen zu weitergewanderten Anerkannten aus Griechenland zeigt. All das steht im Einklang zu den jüngeren migrationspolitischen Äußerungen und Bestrebungen der Bundesregierung.

Aktuelle Zahlen: Deutschland und Europa

Zunächst einmal jedoch ein Blick auf die Entwicklung seit dem letzten Beitrag im Juni. Nach wie vor bewegen sich die Antragszahlen in Deutschland auf einem konstanten und im Vergleich zu 2023 niedrigeren Niveau. Bis zum August 2023 wurden ca. 20% weniger Asylanträge als im Vorjahreszeitraum gestellt. Besonders interessant ist, dass im August die Antragszahlen nicht zugenommen haben, anders als in den beiden Vorjahren. Somit liegen die Asylantragszahlen im August 2024 sogar ca. 30% niedriger als im Vorjahresmonat. Sollten die Antragszahlen auf diesem Niveau bleiben, dürften sie in den kommenden Monaten sogar unter die monatlichen Antragszahlen des Jahres 2022 fallen.

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Im Beitrag von Juni wurde das Augenmerk auf den starken Rückgang der Antragszahlen im Dezember 2023 gelegt und unter anderem mit einem faktischen Schließen der Westbalkanroute als einem wesentlichen Faktor begründet. Dabei wurde insbesondere auf die verstärkten militärischen und polizeilichen Aktionen in Serbien verwiesen, in deren Rahmen Asylsuchende in den Süden des Landes deportiert und in überfüllten Aufnahmeeinrichtungen eingesperrt wurden. Dieser Begründung folgt in einer jüngsten Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN nun auch die Bundesregierung:

“Der derzeitige Rückgang der Feststellungen unerlaubter Einreisen an den östlichen und südlichen deutschen Binnengrenzen (ab 16. Oktober 2023) dürfte auch in den Maßnahmen der geografisch vorgelagerten Schengenstaaten mit ihren Binnengrenzkontrollen sowie den polizeilichen Maßnahmen von Serbien an der Grenze zu Ungarn sowie saisonalen witterungsbedingten Faktoren begründet sein.”

Der Verweis auf saisonale Effekte dürfte jedoch mit Blick auf die jüngste Entwicklung der Zahl irregulärer Grenzübertritte auf der Westbalkanroute unbegründet sein. Denn auch weiterhin ist die Zahl der erfassten irregulären Grenzübertritte auf der Westbalkanroute nach dem dramatischen Einbruch im November 2023 vergleichsweise gering. Entsprechend sind auch keine Nachholeffekte zu sehen, was gegen einen starken Einfluss witterungsbedingter Faktoren spricht.

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Interessanter gestaltet sich die Frage, was mit dem Verweis der Bundesregierung auf vorgelagerte Grenzkontrollen von Schengenstaaten gemeint ist. Die bereits vor dem drastischen Absinken der Antragszahlen eingeführten Binnengrenzkontrollen Österreichs dürften den Effekt kaum gehabt haben. Hilfreich könnte dabei ein Blick auf die Asylantragszahlen in Griechenland und Bulgarien sein.

In Bulgarien kann bereits ab September 2022 eine Stagnation bei den Antragszahlen und dann ab November ein jeher Einbruch der Antragszahlen beobachtet werden. Auffällig ist, dass in Bulgarien der Rückgang der Zahlen dem Vorjahr ähnelt, was auf saisonale Effekte schließen lassen würde. Um zu sehen, dass es sich hierbei nicht um saisonale Effekte handelt, ist ein Blick auf die Antragszahlen in Griechenland, einem Anrainerstaat, hilfreich.

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Etwas verzögert kann in Griechenland nach einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen Mitte 2023 ab November eine Stagnation und dann ein drastischer Abfall der Asylantragszahlen im Dezember beobachtet werden. Die gleichförmige Bewegung wie in Bulgarien - die sich im Übrigen auch in anderen Ländern, u.a. Deutschland, zeigt - geht dabei nicht mit gleichlaufenden Bewegungen im Vorjahr einher. Daraus lässt sich schließen, dass es in 2023 allgemein eine große Fluchtbewegung auf der Westbalkantoute gab, die sich auch auf Griechenland auswirkte und dann jäh gestoppt wurde.

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Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Rückgang auf Maßnahmen in der Ägäis zurückzuführen sind. Vielmehr deuten diese Zahlen darauf hin, dass der Schengenstaat Bulgarien Maßnahmen ergriffen hat, die sich sowohl auf die Zahl der irregulären Grenzübertritte auf der Westbalkanroute als auch die Asylantragszahlen in Griechenland ausgewirkt hat. Die Situation an den Außengrenzen Bulgariens werden schon lange als äußerst brutal beschrieben, illegale Pushbacks sind bereits seit längerem an der Tagesordnung. Nach jüngsten Berichten wurden diese Tatsachen beim Beitritt Bulgariens zum Schengenraum von der EU-Kommission bewusst nicht berücksichtigt. Stattdessen fördert die EU-Kommission seit Beginn des letzten Jahres ein millionenschweres Projekt, das unter anderem dem Grenzschutz in Bulgarien zugute kommen soll. Auch wurden die bereits in Bulgarien stationierten Frontex-Einheiten weiter aufgestockt. Allerdings ließen sich bisher für den Autor keine konkreten intensiveren Maßnahmen identifizieren, die zu dem drastischen Rückgang der irregulären Grenzübertritte auf der Westbalkanroute Ende letzten Jahres hätten beitragen können.

Eine Fortsetzung des Rückgangs irregulärer Grenzübertritte lässt sich auch auf der Route im zentralen Mittelmeer beobachten, wohl vor allem aufgrund des Migrationsabkommens mit Tunesien. Auf dessen Wirkung und Zusammenhänge zwischen diplomatischen Bemühungen europäischer Akteure und verstärkten menschenrechtswidrigen Vorgehen in Tunesien ging bereits der letzte Blogbeitrag ein. Hingegen werden in der Ägäis vermehrt Grenzübertritte festgestellt, was mitunter den Rückgang der Asylantragszahlen in Griechenland abgefedert hat. Wichtiger werden zunehmend die östliche Landgrenze zwischen Polen und Belarus sowie die westafrikanische Route. Bei all dem dürften sich Ausweichbewegungen in Reaktion auf die Schließung anderer Routen bemerkbar machen.

Während die Zahlen in Deutschland und auf den Hauptzugangsrouten rückläufig sind, zeigt sich jedoch in Europa und insbesondere Italien ein anderes Bild. So liegen die Asylantragszahlen in der EU laut der European Union Agency for Asylum (EUAA) im Zeitraum Januar bis Juni 2024 nahezu identisch zum Vorjahreszeitraum bei ca. 510.000 Asylanträgen. In Italien sind die Asylantragszahlen sogar um 30% höher als im Vorjahreszeitraum.

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Diese Entwicklungen lassen sich wohl am ehesten damit erklären, dass Italien vermehrt Asylverfahren durchführt, denn selbst bei rückläufigen Zugangszahlen könnte durch nun vermehrt durchgeführte Asylverfahren die Zahl der Asylanträge insgesamt ansteigen.

Die beschriebenen Entwicklungen dürften in der Summe vor allem einen Effekt haben: Mehr Menschen durchlaufen Asylverfahren, werden registriert und erhalten mitunter einen Schutzstatus zugesprochen. Dabei lassen sich zwei Mechanismen identifzieren: Die verstärkte Durchführung von Asylanträgen in Italien und Ausweichbewegungen über Griechenland, wo Personen, die zuvor ohne Asylverfahren über die Westbalkanroute kamen, nun durch das griechische Asylverfahren gehen.

Auswirkungen auf die Asylverfahren in Deutschland

Sofern die beschriebenen Entwicklungen zutreffen, müssten sie sich auch auf das deutsche Asylsystem auswirken, insbesondere hinsichtlich von Dublin- und Anerkannten-Fälle. Anhand aktueller Zahlen lässt sich das bestätigen.

So ist der Anteil der Unzulässigkeits-Entscheidungen aufgrund der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaats deutlich angestiegen. Hatten die Ablehnungen aufgrund der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaats in 2023 noch einen Anteil von 10% an den Erstanträgen1, hat sich dieser Anteil im Zeitraum von Januar bis April 2024 auf ca. 20% verdoppelt. Der Anteil der Übernahmeersuchen an den Erstanträgen ist von 23% auf 30% angestiegen, ein Anstieg um 30%. Auch hat sich der Anteil an EURODAC-Treffern aufgrund von Fingerabdruckdaten an den Asylerstanträgen von ca. 20% in 2023 auf ca. 30% im ersten Halbjahr 2024 erhöht. Der Anteil von Überstellungen an den Erstanträge stieg von 1,5% in 2023 auf 2,5% im ersten Halbjahr 2024, gemessen an den Dublin-Ablehnungen erhöhte er sich von ca. 16% auf ca. 22%, was einen Anstieg um ca. 37% bedeutet.

Interessant sind auch die Zahlen der Asylsuchenden, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat als schutzberechtigt anerkannt wurden. Hier ist seit dem Ende letzten Jahres ein deutlicher Anstieg festzustellen, also parallel zu den bereits zuvor aufgezeigten Entwicklungen seit November 2023. Im ersten Halbjahr 2024 lag die Zahl der in anderen Mitgliedsstaaten anerkannten Schutzsuchenden mit ca. 11.000 bereits über dem Wert von ca. 9.400 Fällen im Jahr 2023. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat sich die Zahl von Januar bis Mai 2024 verdoppelt. Angesichts der sinkenden absoluten Antragszahlen erhöht sich auch der Anteil der Anerkannten an den Erstanträgen. Lag dieser Wert 2023 noch bei ca. 3%, sind es nun für die Monate Januar bis Mai 2024 ca. 11%. Hierbei könnte es sich um Nachholeffekte des starken Anstiegs von Asylanträgen in Griechenland handeln.

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Darauf, dass mehr Menschen durch Asylverfahren in anderen Mitgliedsstaaten gehen, weist auch die Tatsache hin, dass in Deutschland zwar der Anteil der Übernahmeersuchen an den Asylerstanträgen im ersten Halbjahr 2024 gestiegen ist, der Anteil an Übernahmeersuchen, die auf EURODAC-Treffer zurückgeht, jedoch gleich geblieben ist (siehe BT-Drs. 20/12757 und 20/10869). Somit scheint sich die Menge der erfassten Personen, nicht aber die Art und Weise der Registrierung verändert zu haben.

Im Interesse der Bundesregierung

An diesen Entwicklungen hat nicht zuletzt die Bundesregierung ein starkes Interesse, denn diese plant bereits seit längerem Verschärfungen bei der Überstellung von Dublin-Fällen und seit dem Attentat von Solingen auch Schnellverfahren und Inhaftierung an den Binngengrenzen sowie eine Komplettstreichung von Sozialleistungen für Dublin-Fälle. Interessant ist dabei auch, was Bundeskanzler Olaf Scholz in seinem SPIEGEL-Interview nach dem Attentat von Solingen sagte:

“Scholz: Das Dublin-System funktioniert seit Längerem nicht, da dürfen wir nicht drum herumreden. Deshalb haben wir mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, dem GEAS, gerade einen neuen Solidaritätsmechanismus geschaffen. […] Trotzdem führen wir harte Gespräche mit unseren Nachbarn, wenn sie zum Beispiel Asylbewerber einfach zu uns durchwinken. Und es gibt schon Seltsam­keiten. Zum Beispiel dürfen wir Frauen und Männer, die in Griechenland bereits Asyl erhalten haben, meist nicht zurückschicken, weil sie in Griechenland nach ihrer Anerkennung keine hinreichende Unterstützung erhalten. Das haben deutsche Gerichte tatsächlich entschieden, wussten Sie das?”

Zumindest im Falle Italiens zeigt sich recht deutlich, dass weniger “durchgewinkt” wird. Unklar ist, ob das allein an “harten Gesprächen” liegt oder andere Verabredungen getroffen wurden. Allerdings erfolgen nach wie vor keine Überstelllungen nach Italien oder Griechenland. Während Italien schlicht keine Überstellungen mehr annimmt, hindern im Falle Griechenlands Gerichte die Behörden aufgrund einer menschenrechtswidrigen Situation in Griechenland daran, Überstellungen durchzuführen. Aber mit Blick auf Griechenland scheint es Bewegung zu geben.

Restriktivere Rechtsprechung in Deutschland

Sowohl der Hessische Verwaltungsgerichtshof wie auch das Verwaltungsgericht Hamburg haben jüngst Abschiebungen junger, gesunder Männer nach Griechenland wieder erlaubt und sich damit gegen seit Jahren bestehende obergerichtliche Rechtsprechung gewandt, die solche Abschiebungen aufgrund der dort herrschenden menschenunwürdigen Zustände für in Griechenland anerkannte Flüchtlinge untersagt hatte.

Um zu diesem Umdenken zu kommen, müssen bemerkenswerte Wertungen vorgenommen werden. So ist es laut dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zumutbar, dass sich junge Männer erst einmal in der Schattenwirtschaft - also als illegal Beschäftigte - ihren Lebensunterhalt verdienen, bevor sie nach Monaten oder Jahren durch das Dickicht der griechischen Behörden gefunden und die notwendigen Papier für eine legale Arbeitsaufnahme erhalten haben. Bis dahin könnte die ihnen drohende Obdachlosigkeit auch durch von “Landsleuten, also Personen “aus dem selben Kulturkreis”, bereitgestellte irreguläre Wohnungen überwunden werden, die deshalb relativ leicht zugänglich seien, da anfängliche Unterstützung auf Basis der “kulturellen Verbundenheit” gewährt werden würde. Hinsichtlich des Problems der Obdachlosigkeit bezieht sich das Gericht zudem nur auf zwei Studien, wobei eine der Studien wohl schon methodisch obdachlose Personen systematisch nicht berücksichtigt hat. Mit dem Verweis auf illegale Arbeitsverhältnisse und durch die Community gewährte Versorgung tritt an die Stelle staatlich gewährleisteter Rechte somit die archaische Versorgung durch vermeintlich ethnische Blutsbande und vormoderne Arbeitsverhältnisse.

Schluss

Die seit letztem November bestehenden Trends setzen sich fort. Weiterhin verzeichnet Deutschland deutlich niedrigere Asylantragszahlen als im Vorjahr und auch die bisherigen Hauptzugangsrouten zeigen weiterhin eine deutliche Reduktion bei der Zahl irregulärer Grenzübertritte. Mit dieser Entwicklung einher geht, dass anteilig mehr Menschen als zuvor auf ihrem Weg nach Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen, was unter anderem wohl auch daran liegt, dass Italien verstärkt Asylverfahren durchführt. In Deutschland gewinnen entsprechend Ablehnungen in Dublin-Fällen sowie für bereits in anderen Mitgliedsstaaten anerkannte Schutzberechtigte an Relevanz. Mit einer schärferen Rechtsprechung hinsichtlich der Situation in Griechenland und eventuell wieder mögliche Überstellungen nach Italien, könnte sich das zukünftig in noch deutlich steigenderen Zahlen von Überstellungen äußern. All dies wäre ganz im Sinne der Bundesregierung, die nach dem Attentat von Solingen mit aller Härte durchsetzen will, dass die Außengrenzstaaten für die Durchführung von Asylverfahren zuständig sind.


  1. Wichtig ist hierbei, dass nicht der Anteil an den Entscheidungen, sondern der Anteil an den Erstanträgen herangezogen wird. Da in 2024 bisher trotz niedrigerer Antragszahlen bis zum Ende des Jahres wohl annähernd so viele Entscheidungen wie in 2023 getroffen werden dürften, ist davon auszugehen, dass derzeit viele Entscheidungen von Zugängen aus dem Vorjahr bearbeitet werden, bei denen die Zuständigkeit bereits geklärt sein dürfte. Dublin-Entscheidungen ergehen aber in der Regel zeitnah nach der Einreise. Um einen korrekten Blick auf die aktuelle Situation zu bekommen, müssen daher die Erstanträge als Grundlage herangezogen werden, um eine Unterschätzung des Anteils der Dublin-Entscheidungen am Zugangsgeschehen zu vermeiden. ↩︎

What happened in December? Analyse zum Rückgang der Asylantragszahlen

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen der in Deutschland um Asyl ersuchenden Personen deutlich zurückgegangen. In der Öffentlichkeit wird dieser Rückgang häufig auf die im Oktober 2023 eingeführten Grenzkontrollen zurückgeführt. Dass dem wohl nicht so ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen der Grenzübertritte auf der Westbalkanroute und dem zentralen Mittelmeer. Die Entlastung der deutschen Kommunen dürfte vielmehr auf orchestrierter Gewalt und Deportationenen staatlicher Akteure außerhalb der Europäischen Union beruhen.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Asylantragszahlen in Deutschland deutlich zurückgegangen. Für den Zeitraum Januar bis Mai 2024 liegen die Zahlen um ca. 17% unter denjenigen des Vorjahres. Interessanter ist jedoch der Blick auf den Verlauf des vergangenen Jahres. Nach einem Anstieg der Antragszahlen im Verlaufe des Jahres 2023 sticht vor allem der Dezember 2023 ins Auge. Hier gehen die Zahlen nach zuvor kontinuierlichem Anstieg plötzlich um 30% im Vergleich zum Vormonat zurück. Es ist dieser Rückgang im Dezember, der im Folgenden näher betrachtet wird.

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Interessant ist dabei auch, aus welchen Herkunftsländer weniger Menschen kommen. Der Rückgang zwischen November 2023 und Mai 2024 beträgt 18.385 Anträge, was einer Differenz von ca. 50% entspricht. Dabei fällt der größte Anteil am Rückgang drei Staatsangehörigkeiten zu: Türkei, Syrien und Afghanistan. Zusammen machen diese ca. 83% des Rückgangs aus. Dabei spiegelt vor allem der Verlauf bei Personen mit syrischer und türkischer Staatsangehörigkeit die Gesamtentwicklung mit einem Anstieg bis November und einem darauffolgend jähen Einbruch der Antragszahlen haargenau wieder.

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Unzureichende Erklärungen

Wie lässt sich dieser Rückgang nun erklären? Zunächst könnte die Winterwitterung eine Rolle spielen. Demnach machen sich bei widrigem Wetter weniger Menschen auf den Weg. Zwei Punkte sprechen jedoch gegen diese Hypothese. Erstens ist der Rückgang in 2023 deutlich stärker als noch 2022, wo es im Dezember ca. 9% weniger Asylanträge als im Vormonat gab und hinsichtlich der Witterung zwischen den beiden Jahren keine größeren Unterschiede berichtet wurden. Hinzu kommt, dass es in den Folgemonaten keinen Nachholeffekt gibt. Außer einem kleinen Anstieg im April nehmen die Antragszahlen in 2024 jeweils im Vergleich zum Vormonat weiter ab. Auffällig ist auch, dass im Mai im Vergleich zum Vormonat ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen ist, wobei in 2022 sowie 2023 hier jeweils ein deutlicher Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen war.

Eine weitere These besagt, dass die seit Oktober 2023 eingeführten Binnengrenzkontrollen oder andere nationale Maßnahmen für den beobacheten Rückgang gesorgt haben. Beispielsweise meinte der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries jüngst, dass Grenzkontrollen einen wichtigen Beitrag leisten würden, die “illegale Migration” nach Deutschland zu reduzieren. Auch Innenministerin Faeser brachte die Grenzkontrollen in einen - wenn auch nicht direkten - Zusammenhang mit dem Rückgang der Asylantragszahlen. Dabei ist allerdings keineswegs ersichtlich, wie Grenzkontrollen zu einem Rückgang der Asylantragszahlen beitragen sollen, denn diese hindern Menschen nicht daran, einen Asylantrag zu stellen. Zwar ergeben sich hier Spielräume für die Polizei bei der Bewertung von Asylgesuchen, die ebenfalls einen genaueren Blick verdient hätten; doch dürften diese nicht für den beobachteten Rückgang der Antragszahlen verantwortlich sein.

Ein Blick über den nationalen Tellerrand

Für die weitere Analyse lohnt sich der Blick in das Nachbarland Österreich. Hier sehen wir für den November 2023, also einen Monat bevor in Deutschland die Asylantragszahlen deutlich zurückgehen, einen Rückgang der Asylantragszahlen von 70%. Zu beachten ist hierbei auch, dass die Antragszahlen seitdem auf dem gleichen Niveau verbleiben, es also auch hier keinen Nachholeffekt gibt.

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Ausgehend von diesen Zahlen scheint es sinnvoller, auf den Routen nach Deutschland nach dem Grund für den Rückgang der Asylantragszahlen zu suchen. Entsprechend lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Frontex-Zahlen irregulärer Grenzübertritte auf den wichtigsten Fluchtrouten nach Europa. Zunächst ein Überblick: Sowohl auf der Westbalkanroute wie auch der zentralen Mittelmeerroute sind die Zahlen der irregulären Grenzübertritte zwischen Januar und April 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 60-70% zurückgegangen. Auch dies spricht gegen witterungsbedingt zurückgegangene Antragszahlen. Angestiegen sind hingegen die irregulären Grenzübertritte in der Ägäis und auf der westafrikanischen Route. Während zwischen der Türkei und Griechenland doppelt so viele Grenzübertritte als im Vorjahr verzeichnet wurden, haben sich diese auf der westafrikanischen Route sogar annähernd vervierfacht.

Doch der Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum ist nur bedingt aussagekräftig, denn hier werden relativ niedrige Zahlen miteinander verglichen. Mehr Aussagekraft haben die Zahlen irregulärer Grenzübertritte über den Jahresverlauf hinweg. Diese Zahlen werden im Folgenden für die Westbalkanroute wie auch das zentrale Mittelmeer untersucht.

Die Westbalkanroute

Der Blick auf die Westbalkanroute offenbart dabei einen klaren Befund. Nach einem starken Anstieg der irregulären Grenzübertritte über das Jahr hinweg fallen die Zahlen im November 2023 jäh um ganze 93%. Ein solch starker Rückgang in nur einem Monat sucht in den vergangenen Jahren seinesgleichen. Eine Ausnahme bildet der Zeitraum von Oktober 2022 bis Feburar 2023, in dem ein Rückgang der irregulären Grenzübertritte von 71% zu verzeichnen war. Allerdings ereignete sich dieser Rückgang über 4 Monate und stiegen im Anschluss die Zahlen ab Februar 2023 wieder an. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall, wobei aktuelle Zahlen nur bis April 2024 reichen.

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Daraus lässt sich eigentlich nur der Schluss ziehen, dass die Balkanroute im November abgeriegelt wurde. Das würde auch erklären, weshalb die Zahlen in Österreich bereits im November, später dann auch in Deutschland stark zurückgingen Auch die gestiegenen Zahlen der Übertritte in der Ägäis lassen auf ein Ausweichen als Reaktion auf die Schließung der Westbalkanroute schließen. Doch nicht nur zeitlich passen die Zahlen auf der Westbalkanroute zu den Asylantragszahlen in Deutschland. Sie decken sich auch mit dem Befund, dass der Rückgang in Deutschland hauptsächlich auf Personen mit türkischer, syrischer oder afghanischer Staatsangehörigkeit zurückzuführen ist, also denjenigen Staatsangehörigkeiten, die einen Großteil der über die Westbalkanroute nach Europa gelangenden Personen ausmachen.

Worauf aber lässt sich der Rückgang auf der Westbalkanroute zurückführen? Einen bedeutenden Anteil dürften militärische und polizeiliche Maßnahmen gegen Geflüchtete in Serbien haben, einem der zentralen Transitstaaten auf der Route. Interessanterweise wurden diese Maßnahmen gegenüber der Presse auch von der Bundespolizei als eine mögliche Ursache für den Rückgang der Asylantragszahlen in Deutschland genannt. Dokumentiert werden diese Maßnahmen u.a. von den NGOs Border Violence Monitoring Network (BVMN) und KlikAktiv.

Demnach wurden seitens Serbiens seit Oktober 2023 verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Transit Geflüchteter zu unterbinden, insbesondere sie von der Weiterreise an die Grenzübergänge nach Ungarn, Kroatien oder Rumänien abzuhalten. Hierzu zählen unter anderem eine am 28.10.2023 angekündigte spezielle Militär- und Polizeioperation und weitere polizeiliche Maßnahmen in den darauffolgenden Monaten. Im Zuge dieser Aktionen wurden Flüchtlingsunterbringungen im Norden geschlossen und Geflüchtete in den Süden verbracht, wohl auch um sie von den Grenzübergängen in die EU fernzuhalten. Auch irreguläre Camps wurden gewaltsam geräumt und Personen in den Süden Serbiens deportiert. Es gibt zudem Berichte, dass Personen in Unterbringungen eingesperrt werden und sich bloß von Truppen bewacht außerhalb der Lager bewegen dürfen. Auch sind Push-Backs nach Nordmazedonien dokumentiert. Seit Beginn der Maßnahmen würden laut BVMN deutlich weniger Geflüchtete Serbien passieren.

Als möglichen Grund für dieses Vorgehen nennen die NGOs zum einen eine Schießerei Ende Oktober, die im Zusammenhang mit Rivalitäten unter Schleusergruppen stehen soll, zum anderen die Parlamentswahlen in Serbien Ende 2023. Inwiefern EU-Fördermittel oder der Beitrittsprozess einen Einfluss auf das serbische Vorgehen haben, kann hingegen nicht gesagt werden.

Die zentrale Mittelmeerroute

Neben der Westbalkanroute soll auch noch ein Blick auf den Verlauf der Zahlen zu irregulären Grenzübertritten im zentralen Mittelmeer geworfen werden. Hier sind vor allem die Zusammenhänge mit dem im letzten Jahr abgeschlossenen Migrationsabkommen zwischen der EU und Tunesien sowie die jüngst veröffentlichten Recherchen zu den Deportationspraktiken Tunesiens sowie seiner Anrainerstaaten interessant.

Im vergangenen Jahr nahmen die irregulären Grenzübertritte auf der zentralen Mittelmeerroute im Mai erst stark ab, stiegen dann im Juni und Juli wieder stark an, bevor sie im August wieder weniger stark anstiegen und von September bis November um insgesamt ca. 67% zurückgingen. Dieser Verlauf lässt sich auf interessante Weise mit den Bemühungen der Europäischen Union um ein Migrationsabkommen mit Tunesien in Verbindung bringen.

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Am 24.03.2023 sprachen sowohl Premierministerin Georgia Meloni als auch ihr Außenminister Antonio Tajani davon, dass ohne finanzielle Unterstützung Tunesiens eine “Welle” von Migrant*innen zu erwarten sei. Am 27.03.2023 besuchte dann Wirschaftskommisar Gentiloni Tunesien, wobei die EU-Kommission die Botschaft überbrachte, dass mit finanzieller Unterstützung gerechnet werden könnte, sollten “spezifische Bedingungen” seitens Tunesiens erfüllt werden, die nicht näher ausgeführt wurden. In den darauffolgenden Monaten nahm erst der Anstieg und schließlich auch die absolute Zahl irregulärer Grenzübertritte auf der zentralen Mittelmeerroute deutlich ab. Dies alles kurz bevor am 06.06.2023 Georgia Meloni in Vorbereitung des angestrebten Migrationsabkommens zwischen der EU und Tunesien einen Staatsbesuch in Tunis abstattete und erneut finanzielle Hilfen in Aussicht stellte. Zuvor war Meloni auch in Algerien und Libyen zu Besuch. Im Juli begannen dann Massendeportationen mehrerer tausend Geflüchteter in die Grenzregionen nach Libyen und Algerien, bei denen Menschen ohne Wasser und Nahrung in der Wüste ausgesetzt wurden und Dutzende starben.

Am 16.07.2023 kam es dann zum Abschluss des Migrationsabkommens zwischen der EU und Tunesien, in dem Tunesien Geld für den maroden Haushalt geboten wurde und sich das Land im Gegenzug dazu verpflichtete gegen “irreguläre Migration” vorzugehen. Nachdem die Aktivitäten der tunesischen Küstenwache im August allerdings wieder abgenommen hatten und die Zahlen somit zwar langsamer anstiegen, jedoch nicht sanken, besuchte Ende August der Chef der EVP-Fraktion des Europaparlaments, Manfred Weber, Tunesien und ließ sich mit folgenden Worten zitieren: “Es geht um viel Geld der europäischen Steuerzahler. Wir brauchen Ergebnisse. Die Zahlen müssen runter.” Daraufhin gingen im September und Oktober die Zahlen der irregulären Grenzübertritte auch tatsächlich deutlich zurück, einhergehend mit neuen Berichten über Deportationen.

Erst im April 2024 war Georgia Meloni wieder in Tunesien, diesmal zu einem Staatsbesuch, in dessen Rahmen mehrere Abkommen geschlossen wurden, die Tunesien finanzielle Unterstützung in Form von Zahlungen und Krediten in Höhe von insgesamt mehr als 200 Millionen Euro sichern. Der Besuch soll auch der Umsetzung des sogenannten Mattei-Plans dienen, der es jüngst erst in die Abschlusserklärung der G7 schaffte. Dieser soll nach offiziellen Darstellungen 5,5 Milliarden Euro in die wirtschaftliche Entwicklung nordafrikanischer Staaten investieren und dadurch Ursachen von Migrationsbewegungen angehen.

Die Deals mit Tunesien und anderen nordafrikanische Staaten sind dabei so effektiv wie grausam. Die Zahl der irregulären Grenzübertritte im Mittelmeer ist deutlich zurückgegangen und liegt nun um ca. 60% unter denen des Vorjahres. Der Rückgang nach Abschluss des Migrationsabkommens mit Tunesien im Juli 2023 ist, wie gezeigt, sogar noch dramatischer. Neben einem finanziellen und politischen zahlt die EU für all das jedoch auch einen menschlichen Preis: Ausgesetzt in der Wüste starben allein zwischen Juli und August 2023 mindestens 28 Personen in der Grenzregion zu Libyen. Eine großangelegte Recherche zeigte jüngst auf, dass es sich dabei mittlerweile um ein systematisches Vorgehen handelt. Tausende Menschen mit schwarzer Hautfarbe werden in Tunesien, aber auch Marokko und Mauretanien inhaftiert, gefoltert, in Wüstenregionen deportiert und dort ausgesetzt. Zwischen Tunesien, Libyen und Algerien soll es mittlerweile Abkommen geben, durch die aus Tunesien deportierte Menschen bis in den Niger verbracht werden. Dies alles mit Wissen und finanzieller Unterstützung der EU.

Fazit

Mit Witterungen oder nationalen Maßnahmen in Deutschland hat der Rückgang der Asylantragszahlen wohl ebenso wenig zu tun wie mit einer humanen Flüchtlingspolitik. Die Mittel zur Entlastung deutscher Kommunen scheinen vielmehr Deportationen, tödliche Gewalt und willkürliche Inhaftierungen zu sein.